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KMID : 0986720120200010033
Korean Journal of Medicine and Law
2012 Volume.20 No. 1 p.33 ~ p.54
Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigungsanalyse der
Jung Young-Chul

Abstract
Heutzutage wird in Korea das sog. Gesetz uber die Mediation der medizinischen Streitigkeiten(MsMG) erlassen. Nach diesem Gesetz wird die Schadenersatzabgabe eingeleitet, die man in anderen Landern keine ahnliche Vergleichsbestimmung finden kann. Es besteht verschiedene Theorien, zu denen die Quasi-Steuertheorie, die Kautionstheorie und die Abgabetheorie von Grundgesetz uber Abgabemanagement zahlen sollen, uber den rechtlichen Charakter der Schadenersatzabgabe. Bei Licht besehen besitzt die Schadenersatzabgabe allerdings die Rechtsnatur als Sonderabgabe. Im Hinblick darauf, dass nach der gesetzlichen Bestimmung von MsMG die Schadenersatzabgabe dem Besitzer der medizinischen Einrichtungen auferlegt werden muss, und dass nach Art. 47 Abs. 3 von MsMG die Schadenersatzabgabe mit Hilfe vom separaten Sparkonto durchgefuhrt werden soll, wird sie schlie©¬lich mit dem Sonderabgabe, die sowohl den Einkunfteerzielungszweck als auch den Lenkungszweck hat, identifiziert. Dementsprechend muss die Frage gestellt werden, ob die Schadenersatzabgabe der verfassungsrechtlichen Legitimitat genugt, insbensodere einerseits im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Rechtfertigungsvoraussetzungen der Sonderabgabe, d.h. d.h. Gruppenhomogenitat, Sachnahe, Gruppenverantwortung, Gruppennutzigkeit, und andererseits auf den Grundsatz der Gleichheit, Uberma©¬verbotsprinzip. Im Ergenis ist festzustellen, dass die Schadenersatzabgabe die verfassungsrechtlichen Rechtfertigunsvoraussetzungen hat und dass sie in Ubereinstimmung mit den Grundsatzen von Koreanische Verfassung(KV) ist. Angesichts des Delegationsverbotsgrundsatzes von Art 75 KV kann man die Schadenersatzabgabe fur verfassungswidrig halten, da das MsMG gegen das Delegationsverbotsprinzip versto©¬t. Insoweit mussen zumindest die Belastungsrate und -menge von Schadenersatzabgabe, die im Zusammenhang mit den Grundrechten der Burger stehen, im MsMG gesetzlich vorgeschrieben werden.
KEYWORD
Gesetz uber die Mediation der medizinischen Streitigkeinten, Schadenersatzabgabe, Sonderabgabe, verfassungsrechtliche Rechtfertigungsvoraussetzungen, Grundsatz der Gleichheit, Uberma©¬verbotsprinzip, Delegationsverbotsgrundsatz
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